



Mit Vorstandsbeschluss vom 31.10.2024 gilt das ein Krebsteller ausschließlich zwecks Entnahme des Roten amerikanischen Flusskrebs als weiteres Fanggerät während der Zeit des eigentlichen Ansitzes und auch nur dann eingesetzt werden darf.
Das bedeutet, dass die Jugend des Vereins zu der ihnen erlaubten Rute als Fanggerät einen Krebsteller benutzen darf und...
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Mit Vorstandsbeschluss vom 31.10.2024 gilt das ein Krebsteller ausschließlich zwecks Entnahme des Roten amerikanischen Flusskrebs als weiteres Fanggerät während der Zeit des eigentlichen Ansitzes und auch nur dann eingesetzt werden darf.
Das bedeutet, dass die Jugend des Vereins zu der ihnen erlaubten Rute als Fanggerät einen Krebsteller benutzen darf und die Senioren zusätzlich zu den ihnen erlaubten zwei Ruten.
Vereinsfremden Anglern mit Tagesschein bleiben von dieser Regelung unberücksichtigt!
Der Hinweis wird auch auf der Jahreshauptversammlung 2025 in die Papiere gestempelt.
Diese Maßnahme soll den Mitgliedern des Vereins die Möglichkeit bieten sich an der Entnahme des Roten Amerikanischen Flusskrebses zu beteiligen die der SAV Wickrath & Umgebung 1935 e.V. intensiv im Rahmen seiner Hegepflicht mit speziellen Reusen entnimmt. Der Roten Amerikanischen Flusskrebses gilt laut Maßnahmekatalog der Europäischen Kommission als invasive Art und als Schädling der die heimische Flore und Fauna empfindlich bedroht.
Die Maßnahme wurde zudem offiziell über den Niersverband genehmigt.
Es wird hier durch den Vorstand drauf hingewiesen, dass andere Krebse wie der heimische Edelkrebs, wie auch andere Lebewesen, die mit dem Krebsteller gefangen werden unmittelbar zurückgesetzt werden müssen.
Gefangene Rote amerikanischen Sumpfkrebse müssen waidgerecht versorgt, getötet und entsprechend verwertet werden und dürfen. Sie dürfen nicht verkauft oder anderweitig vermarket werden.
Tipp: Diese Krebse sind ein echte Delikatesse nicht nur für uns Menschen, auch als Hakenköder wird ihr Fleisch sehr geschätzt.
hier noch der Link zu: Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
und hier gibt es noch einen Film zum Thema roter Sumpfkrebs
Unsere Weihnachtsfeier wird im Lokal Holtmühle stattfinden.
Hier sind alle Mitglieder und ihre Familien herzlich eingeladen, insbesondere die Kinder.
Neben einem gemütlichen Grillen und Glühwein trinken, wird der Nikolaus (Achim Weymanns) an diesem Abend extra für die Kinder im Boot anreisen und den Kindern, sowie unserer Jungend diverse Überraschungen mitbringen.
Auch hier möchten wir die gute Zusammenarbeit mit Johannes (Betreiber des Restaurants) und seiner Familie für das Angebot die Weihnachtsfeier in ihrem Restaurant stattfinden zu lassen, besonders hervorheben. In diesem Zusammenhang dürfen wir Johannes und seine Kinder als neue Mitglieder im Verein Herzlich begrüßen.
Die Vereinskasse wird auch hier einen großen Kostenanteil übernehmen, aber so wie bei den anderen Veranstaltungen ist auch hier ein Eigenanteil nötig.
Teilnahme nach Anmeldung (auch Familienangehörige)
€ 15 pro Erwachsenen für 15 Wertmarken pro Erwachsenen im Wert von je € 1,00
und kl. Geschenke für die Kinder und Jugendabteilung, die aus einem Sack des Weihnachtsmanns (Achim Weymanns) verteilt werde.
Weitere Biermarken können selbstverständlich jeder Zeit am Tag selbst erworben werden.
Anmeldung bitte bis zum 01.11.2025 unter Angabe der Personenzahl per Mail an:
Zahlung bitte bis zum 01.11.2025 an SAV Wickrath & Umgebung 1935 e.V., Sparkasse Mönchengladbach, Kto/IBAN: DE89 3105 0000 0000 1141 32