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Merchandise SAV Wickrath

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Forellenangeln 2024

Termin: Samstag, 16.11.2024

Wir haben es uns nicht nehmen lassen auch ein gemeinsames Forellenangeln außerhalb unserer eigenen Gewässer für unsere Mitglieder ins Leben zu rufen.
Der genaue Ort richtet sich grundsätzlich nach den Anmeldungen, diesmal geht es an die Molzmühle Wegberg/Rickelrath, nachdem ursprünglich der ...

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Weihnachtsfeier 2024

Termin: Freitag, 06.12.2024 ab 18 Uhr

Unsere Weihnachtsfeier wird im Lokal Holtmühle stattfinden.

Hier sind alle Mitglieder und ihre Familien herzlich eingeladen, ...

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Hallo liebe Mitglieder,

zu allererst möchten wir Euch und Euren Familien noch ein gutes und vor Allem gesundes neues Jahr wünschen. Möge das Jahr 2021 besser werden als das abgelaufene!

Bevor ich zu einigen Informationen zum Verein,  Scheinverlängerung, Arbeitseinsätzen und Rur-/ Wurmkarten und Holtmühle komme, eine generelle Info vorab:

das Angeln an all unseren Gewässern ist (unter Einhaltung der Abstandsregeln) derzeit möglich und auch gem. Corona-Schutzverordnung NRW erlaubt. Hierzu findet Ihr auch unter der Rubrik "Aktuelle Info´s" auf unserer web-site auch einen Artikel unseres Verbandes mit der Überschrift: "Hinweise zur Ausübung der Angelfischerei in Nordrhein-Westfalen während der Covid-19-Pandemie".

Nun zu den wichtigen Info´s rund um den Verein:

1. Jahreshauptversammlung/ Scheinverlängerung:

Aufgrund der aktuellen Coronalage wird auch in diesem Jahr keine JHV stattfinden, d.h. Ihr bekommt keine Einladung zugeschickt. Die Verlängerung der gelben Scheine wird, wie bereits in vergangenen Jahr, durch ein Dokument geregelt, welches Ihr in den nächsten Wochen (die bisherigen Angelpapiere sind ja noch bis zum 31.03.2021 gültig) hier downloaden könnt. Dieses Schreiben und der "abgelaufene gelbe Schein (bei den meisten bereits am 31.03.2020 abgelaufen) ist dann die Berechtigung zum Angeln an unseren Vereinsgewässern. Der abgelaufene gelbe Schein beweist im Falle einer Kontrolle, dass Ihr Mitglied im SAV seid und das dazugehörige Schreiben erklärt, warum die abgelaufenen Papiere immer noch gültig sind. Dieses Verfahren hat sich bei fast allen Angelvereinen in unserem Verband sehr gut bewährt. Die Kontrolleure (Ordnungsamt und Fischereiaufsicht) kennen inzwischen diese Handhabung, im April vorigen Jahres gab es hier + da noch ein paar Schwierigkeiten, die haben sich inzwischen aber normalisiert.

Wichtig: Das Schreiben (download) alleine berechtigt nicht zum Angeln an den Gewässern des SAV-Wickrath e. V., es müssen zusätzlich der "abgelaufene" Fischerei-Erlaubnisschein (gelb) vom SAV-Wickrath e. V. und der Bundesfischereischein (grau) immer mitgeführt werden!!

2. Rur- und Wurmkarten:

Hier machen wir es ebenso wie bereits im vergangenen Jahr:

Es gibt hierzu 2 Varianten !

(um es vorwegzunehmen, beide kosten 12,-- €, die müsstet Ihr unter Angabe "Verwendungszweck" Eures Vor- und Zunamen auf das Konto des SAV-Wickrath überweisen: IBAN: DE89 3105 0000 0000 1141 32, sobald der Betrag eingetroffen ist, wird per Post der Rur-/ Wurmschein inkl. Bestätigungsschreiben des ASV Arsbeck-Dahlheim e. V. an Euch versendet.)

Var.1) Ihr habt schon einen gelben Fischereierlaubnisschein (aus den Vorjahren, ist natürlich jetzt abgelaufen), dann überweist Ihr einfach die 12,-- € mit Eurem Namen und dann schicke ich Euch die Rur-/ Wurm-Karte und ein Bestätigungsschreiben des ASV Arsbeck-Dalheim, dass dieser abgelaufene gelbe Fischereierlaubnisschein mit der neuen Rur-/Wurmschein zusammen gültig ist. Das ist ähnlich dem Verfahren, wie wir im SAV das in diesem Jahr gelöst haben.

Var. 2) Ihr möchtet gerne eine Rur-/Wurmschein und habt noch keinen gelben Fischereierlaubnisschein des ASV Arsbeck-Dalheim. In diesem Falle müsstet Ihr Euch mit Norbert Schenket (Handy: 0157-31818352 oder Festnetz: 02166-54160) in Verbindung setzen, er stellt Euch dann einen neuen gelben Fischereierlaubnisschein aus. Dann überweist Ihr die 12,-- EUR wie bei Var.1) an uns und dann werde ich Euch den Rur-/Wurmschein zusenden.

Anmerkung: Um an der Rur/ Wurm zu angeln, benötigt Ihr unbedingt BEIDES: Rur-/ Wurmschein + gelben Fischereierlaubnisschein des ASV Arsbeck-Dalheim!! Bitte nicht einfach mit Rur-/Wurmschein und dem gelben Schein von Wickrath angeln gehen, das ist verboten!!

Das ist ein wenig umständlich, aber in diesen harten Zeiten ist das der einzige Weg, damit Ihr Euer Hobby auch an Rur/ Wurm ausüben könnt. Ich hätte es mir auch gerne einfacher gemacht, aber es geht leider nicht. Der Versand kann 4-6 Tage dauern - ich bin nicht jeden Tag am Rechner und die Post braucht in diesen Tagen auch 1-2 Tage länger. Ich hoffe, Ihr habt alle Eure Adressen aktuell bei uns hinterlegt. Bitte keine zusätzlichen mails oder Anrufe - wir haben über 60 Rur-/ Wurmscheine und wenn mich jeder 1-2 Mal anruft .... das hält der beste Accu nicht aus.

3. Arbeitseinsätze 2020 und 2021:

Im Frühjahr 2020 hat Rudi noch ein paar Arbeitseinsätze machen können, danach sind im Frühjahr und im Herbst die restlichen Arbeitseinsätze wegen Corona ausgefallen. Wir haben hier im Vorstand einiges durchdiskutiert, wie wir das handeln können und sind zu folgendem Beschluss gekommen:

Durch die ausgefallenen Arbeitseinsätze haben einige Mitglieder, die gerne an den Einsätzen teilnehmen wollten, nun "nicht geleistete Stunden". Es lässt sich nicht verifizieren, wer arbeiten wollte, wer nicht konnte, wer nicht wollte oder anderweitig verhindert war - das sind nun mal die Probleme die diese Pandemie mit sich bringt, respektive gebracht hat. Wir verstehen hier ausdrücklich alle Argumente und Einwände, aber wir müssen hier eine einvernehmliche Regelung, auch im Sinne des Vereins und der Allgemeinheit, treffen.

Da es nicht anders handhaben ist als "nicht geleistete Arbeitsstunden" zu berechnen, wir aber auch den guten Willen zeigen wollen, haben wir den Stundenfaktor von 12,50 € um 20% reduziert und werden nur 10,00 € pro nicht geleistete Arbeitsstunde für das Jahr 2020 berechnen.

Wir bitten hier um Euer Verständnis, aber wir halten unter Berücksichtigung allem "Für + Wider" dies für eine faire Regelung.

4. Holtmühle:

Sicherlich hat der Eine oder Andere es schon gehört bzw. aus Bekanntmachung erfahren/ gelesen, ja es ist richtig der SAV-Wickrath e. V. hat die Gewässer der Holtmühle gekauft. Um es deutlich zu sagen, wir haben "nur" das Gewässer mit angrenzenden Ufer- und Waldstücken erworben- nicht die Gebäude der Holtmühle!

Bevor jetzt Neugier aufkommt, über den Kaufpreis ist im Vertrag Stillschweigen vereinbart worden. Ich habe sämtliche Gespräche, Verhandlungen und Verträge mit unserem Geschäftsführer, Kassierer und unserem Steuerberater besprochen und abgeklärt und unisono sind alle am Vertragswerk beteiligten Personen der Meinung, dass der SAV Wickrath hier zur richtigen Zeit einen "sehr guten Griff" gemacht hat.

Angeltechnisch ändert sich für uns Alle nichts, alle Angelmöglichkeiten, Rechte und Beschränkungen bleiben unverändert gültig. Weitere Informationen gibt es dann auf der nächsten stattfindenden Mitgliederversammlung.

Bitte informiert Euch weiterhin auf unserer web-site, dies ist derzeit der einzige Kanal, über den wir unsere Mitglieder erreichen + informieren können. Sofern es Mitglieder gibt, die keinen Internetzugang haben, bitte helft hier den Angelkameraden und druckt z. B. Informationen wie diese aus, oder auch das Bestätigungsschreiben (wird aber erst im März online gestellt).

5. Vorstandswahlen:

Im März 2020 wären unsere regelmäßigen Vorstandswahlen fällig gewesen, der Vorstand führt kommissarisch die Geschäfte des Vereins weiter - ich schätze das ist so auch in Eurem Sinne.

Vielen Dank, beste Grüße und bleibt alle gesund.

Der SAV-Vorstand

Rainer Reuter

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