Verschiedenes
(soweit nichts angegeben ist bezieht sich die Gewässerordnung auf alle SAV-Vereinsgewässer)
Angler sind Umweltschützer und zeigen dies in Ihrem Verhalten. Sie nehmen besondere Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt am Wasser. Das Verhalten untereinander soll durch Kameradschaft und Hilfsbereitschaft bestimmt sein.
Das Uferbetretungsrecht dient nur der Ausübung der Fischerei. Fangfertige Geräte dürfen nur dort mitgeführt werden, wo eine Erlaubnis zum Fischfang besteht.
Jeder Angler hat bei der Ausübung der Fischerei die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ausweispapiere mit sich zu führen. Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten.
Jeder Angler hinterlässt einen sauberen Angelplatz und nimmt seinen Abfall mit. Vorgefundene Verunreinigungen werden beseitigt und nicht liegen gelassen, auch wenn sie von einem Anderen waren!
Nach der Landung eines Fisches ist dieser zu messen, sofern er maßig ist (Mindestmaße beachten !), wird er sofort durch Kopfschlag betäubt und durch gezielten Herzstich zu schlachten. Der Haken wird erst danach entfernt. Untermaßige Fische werden äußerst schonend wieder ins Gewässer zurückgesetzt.
Das Angeln mit 2 Handangeln (Ausnahme Jugend) ist gestattet, diese sind ständig zu beaufsichtigen um ein sofortiges Einschreiten sicherzustellen. Bei Entfernung vom Angelplatz sind die Ruten/ Köder einzuholen.
Während der Schonzeiten sind die Angelmethoden so zu wählen, dass keine geschonten Fischarten gefangen werden.
Angelgeräte, Schnüre und Haken sind auf die im Gewässer vorkommenden Fischarten waidgerecht abzustimmen. Beim Fang von Cypriniden sind ausschließlich Einzelhaken zu verwenden.
Jeder Fischereiaufseher kann vom Angler Unterstützung bei seiner Tätigkeit verlangen. Die Fischereiaufseher haben sich auf Verlangen auszuweisen. Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
Anfütterverbot (Voranfüttern): Anfüttern ist ausschließlich während des Angelns erlaubt und dann auch nur in Maßen (max. 300 g je Angler). Das Voranfüttern, Tage oder Stunden vor dem eigentlichen Angeln, ist an allen Vereinsgewässern untersagt.
Das Angeln mit totem Köderfisch ist in der Zeit: 15.02. - 31.05. nur mit Einzelhaken erlaubt.
Schonzeiten für Hecht + Zander (gilt ab 15.02.2013): Hecht + Zander sind parallel geschont, und zwar vom 15.02. bis zum 31.05., jeweils einschließlich.
Mindestmaße: Aal: 50 cm, Hecht: 55 cm, Zander: 50 cm, Schleie: 28 cm und Karpfen: 38 cm.
Fanmengenbegrenzung: Es dürfen maximal 2 Raubfische (Hecht und/ oder Zander) pro Monat und Mitglied gefangen werden. Durch Gastangler gefangene Hechte/ Zander werden dem jeweiligen Mitglied angerechnet!
Schirme m. Überwurf/ Bivie´s: Zugelassen sind nur Angelschirme mit Überwurf/ Seitenteilen oder 1-Mann-Bivie´s.
Angeln im Innenbereich des Schlosses: In den Monaten Juni, Juli und August ist das Fischen an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr am Schloßweiher + Altgestautem nicht erlaubt.
Der Vorstand des SAV Wickrath und Umgebung e. V.
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Termin: Samstag, 16.11.2024
Wir haben es uns nicht nehmen lassen auch ein gemeinsames Forellenangeln außerhalb unserer eigenen Gewässer für unsere Mitglieder ins Leben zu rufen.
Der genaue Ort richtet sich grundsätzlich nach den Anmeldungen, diesmal geht es an die Molzmühle Wegberg/Rickelrath, nachdem ursprünglich der Angelpark Wiehl geplant war.
Treffpunkt ist am 16.11.2024 um 7:00 Uhr im Angelpark Molzmülhe am Teich 1 (erster Teich linker Hand - mit Insel). Nach Auslosung der Plätze wird ab 8:00 Uhr geangelt. Zum Mittag ist eine Pause geplant die zum gemeinsamen Essen und Trinken einlädt. Anschließend darf bis zum Schließen der Anlage um 17:00 Uhr weiter geangelt werden.
Ein großer Teil der Kosten kommt auch hier aus unserer Kasse. Aber auch hier ist ein Eigenanteil zu entrichten:
€ 35 pro Person Mittagessen und Karte für das Forellenangeln. Kinder sind frei!
Achtung: Für das Forellenangeln ist eine verbindliche Anmeldung, sowie die o.g. Entgeltzahlung nötig!
Termin: Freitag, 06.12.2024 ab 18 Uhr
Unsere Weihnachtsfeier wird im Lokal Holtmühle stattfinden.
Hier sind alle Mitglieder und ihre Familien herzlich eingeladen, insbesondere die Kinder.
Neben einem gemütlichen Grillen und Glühwein trinken, wird der Nikolaus (Achim Weymanns) an diesem Abend extra für die Kinder im Boot anreisen und den Kindern, sowie unserer Jungend diverse Überraschungen mitbringen.
Auch hier möchten wir die gute Zusammenarbeit mit Johannes (Betreiber des Restaurants) und seiner Familie für das Angebot die Weihnachtsfeier in ihrem Restaurant stattfinden zu lassen, besonders hervorheben. In diesem Zusammenhang dürfen wir Johannes und seine Kinder als neue Mitglieder im Verein Herzlich begrüßen.
Die Vereinskasse wird auch hier einen großen Kostenanteil übernehmen, aber so wie bei den anderen Veranstaltungen ist auch hier ein Eigenanteil nötig.
Teilnahme nach Anmeldung (auch Familienangehörige)
€ 15 pro Erwachsenen für 15 Wertmarken pro Erwachsenen im Wert von je € 1,00
und kl. Geschenke für die Kinder und Jugendabteilung, die aus einem Sack des Weihnachtsmanns (Achim Weymanns) verteilt werde.
Weitere Biermarken können selbstverständlich jeder Zeit am Tag selbst erworben werden.
Anmeldung bitte bis zum 01.11.2024 per Anmeldungsbogen, welcher den Mitgliedern per Post zugestellt wurde, oder per Mail an:
Zahlung bitte ebenfalls bis zum 01.11.2024 an SAV Wickrath & Umgebung 1935 e.V., Sparkasse Mönchengladbach, Kto/IBAN: DE89 3105 0000 0000 1141 32