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Gewässerordnung + Mindestmaße - SAV Wickrath u. Umgebung e. V.
(soweit nichts angegeben ist bezieht sich die Gewässerordnung auf alle SAV-Vereinsgewässer)

Angler sind Umweltschützer und zeigen dies in Ihrem Verhalten. Sie nehmen besondere Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt am Wasser. Das Verhalten untereinander soll durch Kameradschaft und Hilfsbereitschaft bestimmt sein.

Das Uferbetretungsrecht dient nur der Ausübung der Fischerei. Fangfertige Geräte dürfen nur dort mitgeführt werden, wo eine Erlaubnis zum Fischfang besteht.

Jeder Angler hat bei der Ausübung der Fischerei die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ausweispapiere mit sich zu führen. Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten. 

Jeder Angler hinterlässt einen sauberen Angelplatz und nimmt seinen Abfall mit. Vorgefundene Verunreinigungen werden beseitigt und nicht liegen gelassen, auch wenn sie von einem Anderen waren!

Nach der Landung eines Fisches ist dieser zu messen, sofern er maßig ist (Mindestmaße beachten !), wird er sofort durch Kopfschlag betäubt und durch gezielten Herzstich zu schlachten. Der Haken wird erst danach entfernt. Untermaßige Fische werden äußerst schonend wieder ins Gewässer zurückgesetzt.

Das Angeln mit 2 Handangeln (Ausnahme Jugend) ist gestattet, diese sind ständig zu beaufsichtigen um ein sofortiges Einschreiten sicherzustellen. Bei Entfernung vom Angelplatz sind die Ruten/ Köder einzuholen.

Während der Schonzeiten sind die Angelmethoden so zu wählen, dass keine geschonten Fischarten gefangen werden.

Angelgeräte, Schnüre und Haken sind auf die im Gewässer vorkommenden Fischarten waidgerecht abzustimmen. Beim Fang von Cypriniden sind ausschließlich Einzelhaken zu verwenden.

Jeder Fischereiaufseher kann vom Angler Unterstützung bei seiner Tätigkeit verlangen. Die Fischereiaufseher haben sich auf Verlangen auszuweisen. Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.

Anfütterverbot (Voranfüttern): Anfüttern ist ausschließlich während des Angelns erlaubt und dann auch nur in Maßen (max. 300 g je Angler). Das Voranfüttern, Tage oder Stunden vor dem eigentlichen Angeln, ist an allen Vereinsgewässern untersagt.

Das Angeln mit totem Köderfisch ist in der Zeit: 15.02. - 31.05. nur mit Einzelhaken erlaubt.

Schonzeiten für Hecht + Zander (gilt ab 15.02.2013): Hecht + Zander sind parallel geschont, und zwar vom 15.02. bis zum 31.05., jeweils einschließlich.

Mindestmaße: Aal: 50 cm, Hecht: 55 cm, Zander: 50 cm, Schleie: 28 cm und Karpfen: 38 cm.

Fanmengenbegrenzung: Es dürfen maximal 2 Raubfische (Hecht und/ oder Zander) pro Monat und Mitglied gefangen werden. Durch Gastangler gefangene Hechte/ Zander werden dem jeweiligen Mitglied angerechnet!

Schirme m. Überwurf/ Bivie´s: Zugelassen sind nur Angelschirme mit Überwurf/ Seitenteilen oder 1-Mann-Bivie´s.

Angeln im Innenbereich des Schlosses: In den Monaten Juni, Juli und August ist das Fischen an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr am Schloßweiher + Altgestautem nicht erlaubt.

Der Vorstand des SAV Wickrath und Umgebung e. V.

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