Mit Vorstandsbeschluss vom 31.10.2024 gilt das ein Krebsteller ausschließlich zwecks Entnahme des Roten amerikanischen Flusskrebs als weiteres Fanggerät während der Zeit des eigentlichen Ansitzes und auch nur dann eingesetzt werden darf.
Das bedeutet, dass die Jugend des Vereins zu der ihnen erlaubten Rute als Fanggerät einen Krebsteller benutzen darf und die Senioren zusätzlich zu den ihnen erlaubten zwei Ruten.
Vereinsfremden Anglern mit Tagesschein bleiben von dieser Regelung unberücksichtigt!
Der Hinweis wird auch auf der Jahreshauptversammlung 2025 in die Papiere gestempelt.
Diese Maßnahme soll den Mitgliedern des Vereins die Möglichkeit bieten sich an der Entnahme des Roten Amerikanischen Flusskrebses zu beteiligen die der SAV Wickrath & Umgebung 1935 e.V. intensiv im Rahmen seiner Hegepflicht mit speziellen Reusen entnimmt. Der Roten Amerikanischen Flusskrebses gilt laut Maßnahmekatalog der Europäischen Kommission als invasive Art und als Schädling der die heimische Flore und Fauna empfindlich bedroht.
Die Maßnahme wurde zudem offiziell über den Niersverband genehmigt.
Es wird hier durch den Vorstand drauf hingewiesen, dass andere Krebse wie der heimische Edelkrebs, wie auch andere Lebewesen, die mit dem Krebsteller gefangen werden unmittelbar zurückgesetzt werden müssen.
Gefangene Rote amerikanischen Sumpfkrebse müssen waidgerecht versorgt, getötet und entsprechend verwertet werden und dürfen. Sie dürfen nicht verkauft oder anderweitig vermarket werden.
Tipp: Diese Krebse sind ein echte Delikatesse nicht nur für uns Menschen, auch als Hakenköder wird ihr Fleisch sehr geschätzt.
hier noch der Link zu: Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
und hier gibt es noch einen Film zum Thema roter Sumpfkrebs