Verschiedenes
Fest am See – Stand des SAV Wickrath
Termine: Samstag & Sonntag, 26/27.07.2025
Der SAV Wickrath macht Öffentlichkeitsarbeit!
Wir sind dieses Jahr mit einem eigenen Stand am Fest am See im Schlosspark vertreten um unseren Verein zu repräsentieren, uns den Fragen der Besucher zu stellen, Irrtümer auszuräumen und neue Mitglieder zu bewerben, insbesondere Kinder und Jugendliche sollen hier angesprochen werden.
Es werden Bilder und Videos von und über unsere Gewässer gezeigt, unsere Arbeiten rund um diese erläutert und der Stellenwert der Anglers unseres Vereinsmit all ihren Aktivtäten für die Natur aufgezeigt.
Diese Aktion wird mit einem Wurfflyer begleitet, den die Besucher an die Hand bekommen.
Für die Kinder ist ein Kinderfischangeln im Planschbecken, sowie ein Bemalen von Holzfischen geplant.
Ebenfalls wollen wir zwecks Verkaufs Forellen räuchern. Am Stand selbst wird es ein „Schau“räuchern geben. Die für den Verkauf bestimmten Forellen werden im Vorfeld geräuchert.
Es wurde eine Arbeitsgruppe für diese Aktion eingerichtet, welche noch weitere Interessenten aus der Mitgliedschaft sucht. Bitte meldet euch bei
Alle Mitwirkenden freuen sich auch über den Besuch von Vereinskollegen an diesen beiden Tagen.
Sommerfest 2025
Termin: Samstag, 06.09.2024 ab 14 Uhr
Unser Sommerfest wird in diesem an am Gerätehaus stattfinden.
Eingeladen sind alle Mitglieder und ihre Familien. Eure Kinder sind herzlichst willkommen. Für das leibliche Wohl wird am Grill gesorgt.
Es werden diverse Aktivitäten für die Kinder angeboten, unter anderem, eine Hüpfburg und Casting.
Um die Kosten aus unserer Kasse im Rahmen zu halten, hat der Vorstand beschlossen einen geringen Kostenanteil zu erheben:
Eigenanteil 15 € pro Erwachsenen (auch Familienangehörige). Dieser wird in Form von Wertmarken an die Teilnehmer rückvergütet.
Es gibt dafür 15 Wertmarken pro Erwachsenen im Wert von je € 1,00.
Weitere Biermarken können selbstverständlich jeder Zeit am Tag des Sommerfestes erworben werden.
Des Weiteren ist ein Kuchenbuffet geplant. Wir bitten daher um eine Kuchenspende. Diese werden dann auch gegen Wertmarken verkauft.
Anmeldung bitte bis zum 01.08.2025 unter Angabe der Personenzahl per Mail an:
Zahlung bitte bis zum 01.08.2024 an SAV Wickrath & Umgebung 1935 e.V., Sparkasse Mönchengladbach, Kto/IBAN: DE89 3105 0000 0000 1141 32
Einsatz eines Krebstellers als weiteres Fanggerät
Mit Vorstandsbeschluss vom 31.10.2024 gilt das ein Krebsteller ausschließlich zwecks Entnahme des Roten amerikanischen Flusskrebs als weiteres Fanggerät während der Zeit des eigentlichen Ansitzes und auch nur dann eingesetzt werden darf.
Das bedeutet, dass die Jugend des Vereins zu der ihnen erlaubten Rute als Fanggerät einen Krebsteller benutzen darf und die Senioren zusätzlich zu den ihnen erlaubten zwei Ruten.
Vereinsfremden Anglern mit Tagesschein bleiben von dieser Regelung unberücksichtigt!
Der Hinweis wird auch auf der Jahreshauptversammlung 2025 in die Papiere gestempelt.
Diese Maßnahme soll den Mitgliedern des Vereins die Möglichkeit bieten sich an der Entnahme des Roten Amerikanischen Flusskrebses zu beteiligen die der SAV Wickrath & Umgebung 1935 e.V. intensiv im Rahmen seiner Hegepflicht mit speziellen Reusen entnimmt. Der Roten Amerikanischen Flusskrebses gilt laut Maßnahmekatalog der Europäischen Kommission als invasive Art und als Schädling der die heimische Flore und Fauna empfindlich bedroht.
Die Maßnahme wurde zudem offiziell über den Niersverband genehmigt.
Es wird hier durch den Vorstand drauf hingewiesen, dass andere Krebse wie der heimische Edelkrebs, wie auch andere Lebewesen, die mit dem Krebsteller gefangen werden unmittelbar zurückgesetzt werden müssen.
Gefangene Rote amerikanischen Sumpfkrebse müssen waidgerecht versorgt, getötet und entsprechend verwertet werden und dürfen. Sie dürfen nicht verkauft oder anderweitig vermarket werden.
Tipp: Diese Krebse sind ein echte Delikatesse nicht nur für uns Menschen, auch als Hakenköder wird ihr Fleisch sehr geschätzt.
hier noch der Link zu: Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
und hier gibt es noch einen Film zum Thema roter Sumpfkrebs
(soweit nichts angegeben ist bezieht sich die Gewässerordnung auf alle SAV-Vereinsgewässer)
Angler sind Umweltschützer und zeigen dies in Ihrem Verhalten. Sie nehmen besondere Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt am Wasser. Das Verhalten untereinander soll durch Kameradschaft und Hilfsbereitschaft bestimmt sein.
Das Uferbetretungsrecht dient nur der Ausübung der Fischerei. Fangfertige Geräte dürfen nur dort mitgeführt werden, wo eine Erlaubnis zum Fischfang besteht.
Jeder Angler hat bei der Ausübung der Fischerei die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ausweispapiere mit sich zu führen. Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten.
Jeder Angler hinterlässt einen sauberen Angelplatz und nimmt seinen Abfall mit. Vorgefundene Verunreinigungen werden beseitigt und nicht liegen gelassen, auch wenn sie von einem Anderen waren!
Nach der Landung eines Fisches ist dieser zu messen, sofern er maßig ist (Mindestmaße beachten !), wird er sofort durch Kopfschlag betäubt und durch gezielten Herzstich zu schlachten. Der Haken wird erst danach entfernt. Untermaßige Fische werden äußerst schonend wieder ins Gewässer zurückgesetzt.
Das Angeln mit 2 Handangeln (Ausnahme Jugend) ist gestattet, diese sind ständig zu beaufsichtigen um ein sofortiges Einschreiten sicherzustellen. Bei Entfernung vom Angelplatz sind die Ruten/ Köder einzuholen.
Während der Schonzeiten sind die Angelmethoden so zu wählen, dass keine geschonten Fischarten gefangen werden.
Angelgeräte, Schnüre und Haken sind auf die im Gewässer vorkommenden Fischarten waidgerecht abzustimmen. Beim Fang von Cypriniden sind ausschließlich Einzelhaken zu verwenden.
Jeder Fischereiaufseher kann vom Angler Unterstützung bei seiner Tätigkeit verlangen. Die Fischereiaufseher haben sich auf Verlangen auszuweisen. Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
Anfütterverbot (Voranfüttern): Anfüttern ist ausschließlich während des Angelns erlaubt und dann auch nur in Maßen (max. 300 g je Angler). Das Voranfüttern, Tage oder Stunden vor dem eigentlichen Angeln, ist an allen Vereinsgewässern untersagt.
Das Angeln mit totem Köderfisch ist in der Zeit: 15.02. - 31.05. nur mit Einzelhaken erlaubt.
Schonzeiten für Hecht + Zander (gilt ab 15.02.2013): Hecht + Zander sind parallel geschont, und zwar vom 15.02. bis zum 31.05., jeweils einschließlich.
Mindestmaße: Aal: 50 cm, Hecht: 55 cm, Zander: 50 cm, Schleie: 28 cm und Karpfen: 38 cm.
Fanmengenbegrenzung: Es dürfen maximal 2 Raubfische (Hecht und/ oder Zander) pro Monat und Mitglied gefangen werden. Durch Gastangler gefangene Hechte/ Zander werden dem jeweiligen Mitglied angerechnet!
Schirme m. Überwurf/ Bivie´s: Zugelassen sind nur Angelschirme mit Überwurf/ Seitenteilen oder 1-Mann-Bivie´s.
Angeln im Innenbereich des Schlosses: In den Monaten Juni, Juli und August ist das Fischen an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr am Schloßweiher + Altgestautem nicht erlaubt.
Der Vorstand des SAV Wickrath und Umgebung e. V.
Download Gewässerordnung >>
Weihnachtsfeier 2025
Termin: Freitag, 06.12.2025 ab 18 Uhr
Unsere Weihnachtsfeier wird im Lokal Holtmühle stattfinden.
Hier sind alle Mitglieder und ihre Familien herzlich eingeladen, insbesondere die Kinder.
Neben einem gemütlichen Grillen und Glühwein trinken, wird der Nikolaus (Achim Weymanns) an diesem Abend extra für die Kinder im Boot anreisen und den Kindern, sowie unserer Jungend diverse Überraschungen mitbringen.
Auch hier möchten wir die gute Zusammenarbeit mit Johannes (Betreiber des Restaurants) und seiner Familie für das Angebot die Weihnachtsfeier in ihrem Restaurant stattfinden zu lassen, besonders hervorheben. In diesem Zusammenhang dürfen wir Johannes und seine Kinder als neue Mitglieder im Verein Herzlich begrüßen.
Die Vereinskasse wird auch hier einen großen Kostenanteil übernehmen, aber so wie bei den anderen Veranstaltungen ist auch hier ein Eigenanteil nötig.
Teilnahme nach Anmeldung (auch Familienangehörige)
€ 15 pro Erwachsenen für 15 Wertmarken pro Erwachsenen im Wert von je € 1,00
und kl. Geschenke für die Kinder und Jugendabteilung, die aus einem Sack des Weihnachtsmanns (Achim Weymanns) verteilt werde.
Weitere Biermarken können selbstverständlich jeder Zeit am Tag selbst erworben werden.
Anmeldung bitte bis zum 01.11.2025 unter Angabe der Personenzahl per Mail an:
Zahlung bitte bis zum 01.11.2025 an SAV Wickrath & Umgebung 1935 e.V., Sparkasse Mönchengladbach, Kto/IBAN: DE89 3105 0000 0000 1141 32